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   OLG Brandenburg, 20.03.2012 - 5 Wx 126/11   

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https://dejure.org/2012,6325
OLG Brandenburg, 20.03.2012 - 5 Wx 126/11 (https://dejure.org/2012,6325)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2012 - 5 Wx 126/11 (https://dejure.org/2012,6325)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2012 - 5 Wx 126/11 (https://dejure.org/2012,6325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung - Anforderung an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 Abs. 1; GBO § 13 Abs. 1 S. 2
    Antragsberechtigung hinsichtlich der Berichtigung des Grundbuchs gem. § 22 GBO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.10.1988 - 15 W 174/88

    Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2012 - 5 Wx 126/11
    Der Antragsteller hat in der Form des § 29 GBO alles auszuräumen, was der begehrten berichtigenden Eintragung entgegenstehen könnte (BayObLG NotBZ 2004, 396; KGR 2004, 544; OLG Hamm Rpfleger 1989, 148).
  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 134/04

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2012 - 5 Wx 126/11
    Der Antragsteller hat in der Form des § 29 GBO alles auszuräumen, was der begehrten berichtigenden Eintragung entgegenstehen könnte (BayObLG NotBZ 2004, 396; KGR 2004, 544; OLG Hamm Rpfleger 1989, 148).
  • BayObLG, 17.05.1984 - BReg. 2 Z 31/84

    Form des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2012 - 5 Wx 126/11
    Eines Nachweises der Unrichtigkeit in der Form des § 29 GBO bedarf es auch dann, wenn im Einzelfall die Möglichkeit eines formgerechten Nachweises erschwert, unzumutbar oder gar unmöglich ist (BayObLG Rpfleger 1984, 463, 464; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 22 GBO Rdnr. 42).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2018 - 3 Wx 74/18

    Grundbucheinsicht - Klärung von Nachlassverbindlichkeiten

    Oberlandesgericht Brandenburg - Az.: 5 Wx 126/11 - Beschluss vom 20.03.2012 Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 21. September 2011 - Az. 5 T 118/10 - wird zurückgewiesen.
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